Untersuchung auf Legionellen

Legionellen sind aerobe Stäbchenbakterien, die eine atypische Lungenentzündung hervorrufen können. Diese als Legionärskrankheit bezeichnete Erkrankung kann unbehandelt einen schweren Verlauf nehmen.

Seit dem 1. November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Mit der Neuregelung gemäß § 14 Absatz 3 TrinkwV sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften Baugenossenschaften und in deren Auftrag tätige Hausverwalter verpflichtet, öffentliche oder gewerblich genutzte Trinkwasserinstallationen, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, jährlich auf Legionellen zu untersuchen. Unter Großanlagen versteht man Warmwasseranlagen, die über ein Speichervolumen von mehr als 400 L und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 L Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle verfügen.

Somit besteht eine Untersuchungspflicht u.a. für:

  • fast alle Mehrfamilienhäuser mit zentraler Wassererwärmung (ausgenommen 1-2 Familienhäuser)
  • Hausinstallation von Großgebäuden  z. B. Krankenhäusern, Altenheimen, Hotels
  • Duschanlagen von Badeanlagen und Sportstätten

Nach § 13 der neuen Trinkwasserverordnung muss jede Warmwasseranlage dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Untersuchung auf Legionellen muss grundsätzlich jährlich bis zum 31.10. des Jahres erfolgen.

Duschkopf

Klassischer Legionellenherd

Infobroschüre Legionellen

Für die Legionellenbeprobung gemäß Trinkwasserverordnung gelten die Vorgaben des DVGW Arbeitsblatt W551 sowie der DIN EN ISO 19458 Zweck b. Danach wird zur orientierenden Untersuchung eine Probe unmittelbar nach dem Warmwassererzeuger (Vorlauf), jeweils eine Probe am Zirkulationsrücklauf sowie eine Probe endständig an jedem Steigstrang entnommen.

Sofern nicht vorhanden muss vom Inhaber der Wasserversorgungsanlage für die Probenahme geeignete Probenahmestellen eingerichtet werden. Dies bedeutet, dass am Zirkulationsvor- und rücklauf des Warmwassererzeugers abflammbare Zapfhähne vorhanden sein müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen diese vor der Beauftragung der Probenahme von einem Installateur installiert werden. Die Probenahme hat ausschließlich von geschulten und akkreditierten Probenehmern zu erfolgen.

Die PMA ist ein nach § 15 der Trinkwasserverordnung auf der Liste der in Baden-Württemberg ansässigen Untersuchungsstellen gelistetes Untersuchungslabor. Auf dem Gebiet der Wasserhygiene sind wir Spezialisten und bieten Ihnen durch hauseigene Probenahme eine sorgfältige und termingerechte Probenahme und Analytik auf Legionellen und Mikrobiologie an. Mit einem umfassenden Dienstleistungspaket von Beurteilung, Beratung und Terminkoordination bieten wir Ihnen eine problemlose Einhaltung der gesetzlichen Forderungen.